Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der rechtlichen Klarstellung des Vertragsverhältnisses, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennishalle Plattling. Sie sind für jeden Besucher und Nutzer verbindlich. Jeder Besucher und Nutzer der Tennishalle Plattling hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

1. Geschäftszweck

Die Tennishalle Plattling vermietet auf gewerblicher Basis im Einzel- und Dauerbuchungsverfahren (ABO) Tennisplätze.

2. Betriebs- und Öffnungszeiten

Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden von den Betreibern der Tennishalle Plattling festgelegt. Maßgebend für Spielanfang und Spielende ist die Uhr in der Tennishalle. Die normale Betriebstemperatur in der Halle wird ab 06.00 Uhr und bis 00.00 Uhr garantiert. Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, muss zum Schutz der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verwehrt werden. Alkoholische Getränke dürfen ohne besondere Genehmigung nicht mitgebracht werden. Das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle und in die Umkleiden ist nicht gestattet. Das Rauchen ist in der gesamten Tennishalle sowie in allen dazugehörigen Räumlichkeiten strengstens untersagt.

3. Einzel-Platzbuchungen                                                                                     

Nur volljährige Personen können Buchungsanfragen und Buchungen in der Tennishalle auf eigene Rechnung vornehmen.
Platzreservierungen müssen im Online-Buchungsverfahren unter www.tennishalle-plattling.ebusy.de selbst durch den Mieter eingebucht werden. Der Mieter muss sich dazu registrieren.

4. Zahlungspflicht Einzel-Platzbuchungen

Gebuchte Stunden, die im Reservierungssystem eingebucht sind, verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises für diese Stunde. Der Mieter hat jedoch die Möglichkeit, die gebuchte Stunde jederzeit bis 48 Stunden vor Beginn der Stunde zu stornieren.  Erfolgt die Stornierung später, entfällt die Bezahlung, wenn diese Stunde wieder anderweitig vermietet worden ist.

5. Dauerbuchungen (Hallen-ABO)

Im Falle von Dauerbuchungen (Anmietung eines Platzes der Tennishalle Plattling für die ganze Saison) findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm zustehenden Tennisplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten halten. Der Dauerbucher kann im Falle seiner dauernden Verhinderung (z. B. Krankheit etc.) den von ihm gemieteten Platz für von ihm zu benennende Termine der Tennishalle Plattling gegenüber im Voraus freigeben und zur anderweitigen Vermietung durch die Tennishalle Plattling anbieten. In diesem Falle ist die Tennishalle Plattling nicht verpflichtet, den Platz anderweitig zu vermieten. Gelingt es, den Platz weiterzuvermieten, ist dem Dauerbucher der Mietpreis je Stunde zu vergüten. Die Vergütung erfolgt im Rahmen eines Guthabens auf dem Ebusy-Konto. Eine Rückerstattung durch Überweisung erfolgt nur dann, wenn der Spieler dauerhaft am Tennisspielen verhindert ist.

6. Platzmiete und Fälligkeit

Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus den vorliegenden Preislisten. Grundlage hierfür ist die jeweils letzte gültige Preisliste. Rechnungen von Einzel- und Dauerbuchungen (ABO) werden am Monatsanfang für den zurückliegenden Monat vom Konto des bei der Registrierung angegebenen Bankkontos abgebucht. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bankkonto hierzu gedeckt ist.

7. Haftung Nutzungsmöglichkeiten

Die Tennishalle Plattling haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, soweit solche Ausfälle nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich der Tennishalle Plattling liegen.

8. Spielbetrieb

a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden ausschließlich die Betreiber der Tennishalle Plattling. Die Betreiber der Tennishalle Plattling haben das Recht, dem Mieter anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung (ABO) hat die Tennishalle Plattling darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen, das Platzmietverhältnis aufzukündigen. Die Tennishalle Plattling ist verpflichtet, dem Mieter in diesem Falle anteilig für die entfallende Mietzeit die Mietgebühren zu erstatten.

b) Grundsätzlich darf nur übliche Sportkleidung getragen werden. Das Betreten der Plätze ist nur mit vorschriftsmäßigen und sauberen Tennisschuhen gestattet. Beschädigungen und Verunreinigungen der Hallenplätze verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten.

c) Eine Platzbuchung beginnt jeweils zur vollen Stunde und dauert 60 Minuten (inklusiv Platzabziehen für die Hallenplätze). Die Spieler sind verpflichtet, den zugewiesenen Platz nach Beendigung der Spielzeit umgehend zu verlassen. Das Weiterspielen über die gebuchte Zeit hinaus ist nicht erlaubt, auch wenn Plätze frei bleiben.

d) Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen, Fahrräder etc. innerhalb der abgegrenzten Plätze abgestellt werden. Bei Zuwiderhandlung ist jede Haftung ausgeschlossen.

e) Die Mitnahme von Kindern auf das Spielfeld geschieht im Hinblick auf das Verletzungsrisiko auf eigene Gefahr.

f) Die gesamte Tennisanlage, Umkleide- und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. Sämtliche Kleidungsstücke sowie Schuhe etc. sind wieder mitzunehmen.

g) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen sind der Betreiber und das Personal der Tennishalle berechtigt, ein Platzverbot auszusprechen. In besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot durch den Betreiber ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Benutzungsentgeltes.

Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen der Tennishalle, einschließlich des Parkplatzes haftet der Betreiber nicht für selbstverschuldete Unfälle der Mieter oder der Besucher. Im Übrigen haftet die Tennishalle Plattling nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

h) Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Tennisanlage beeinträchtigende Ereignisse, haftet die Tennishalle nicht.
Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder in der Tennisanlage belassen werden, übernimmt die Tennishalle Plattling keinerlei Haftung. Ersatzansprüche von Gästen gegen die Tennishalle Plattling sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen dem Aufsichtspersonal bzw. den Betreibern unverzüglich gemeldet und protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und Anlagen der Tennishalle Plattling verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

i)Nach dem Verlassen der Tennishalle ist die Beleuchtung abzuschalten.

j)Die Tür zur Tennishalle muss immer geschlossen werden und darf nicht mit irgendwelchen Gegenständen am Schließen verhindert werden. Für hierbei entstehende Schäden am Türschließer haftet der Mieter.

9. Fälligkeit für Dauerbuchungen (Hallen-ABO)

Die Gebühr für die Dauerbuchung ist mit Beginn der Trainingseinheit für die gesamte Saison fällig und wird dann vom Bankkonto im SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

10. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Spiel/Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

11. Videoüberwachung

Die Tennishalle ist videoüberwacht.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Schriftform, und Volljährigkeit

Mit Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur aufrechnen, soweit diese unwidersprochen oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen zu, die aus dem Vertragsverhältnis mit dem Anbieter resultieren.

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Reservierung/Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in Deutschland liegt. Sofern der Kunde das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Reservierung/Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Der Anbieter weist auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hiermit hin.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass soweit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax und ausdrücklich auch durch E-Mail gewahrt wird.

13. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.

14. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Deggendorf

Plattling, 01.08.2022